Die EU Fluggastrechte regeln, welche Entschädigung Du bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder sonstigen Komplikationen erhältst.
Deine EU Fluggastrechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Sie soll dafür sorgen, dass alle Fluggäste in der EU einheitliche Entschädigungen erhalten und ihre Rechte transparenter nachvollziehen können. Die Verordnung sollte nicht nur für Rechtssicherheit sorgen, sondern auch die Rechte von Fluggästen stärken. Sie waren nämlich bis dahin nicht einheitlich geregelt und viele Fluggäste erhielten aufgrund der Komplexität und Intransparenz der verschiedenen Rechtsordnungen überhaupt keine Entschädigung.
EU Fluggastrechte – es spielt keine Rolle, wie viel Du für Dein Ticket gezahlt hast
Die EU Fluggastrechte machen die Höhe der Entschädigung nicht davon abhängig, wie viel Du für Dein Flugticket bezahlt hast. Schnäppchenjäger dürfen sich also freuen: Hast Du ein besonders günstiges Ticket ergattert, erhältst Du im Falle einer Verspätung oder Annullierung genauso viel Geld wie jemand, der mehr bezahlt hat. Mit etwas Glück kann das sogar dazu führen, dass Deine Entschädigung höher ausfällt als der Preis für Deinen Flug!
Wann erhältst Du eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung?
Als Passagier kannst Du Deine EU Fluggastrechte geltend machen, wenn
- Dein Flug mindestens drei Stunden zu spät an Deinem Zielort angekommen ist (Dein Zielort ist Dein Zielflughafen. Es kommt nicht auf etwaige Zwischenstopps an, wenn Du umgestiegen bist)
- Du Deinen Anschlussflug aufgrund eines Fehlers einer Fluggesellschaft verpasst hast (Beispiel: Du fliegst von Düsseldorf über Amsterdam nach London. Der Flug Düsseldorf-Amsterdam hat Verspätung, sodass Du in Amsterdam Deinen Weiterflug nach London verpasst)
- Dein Flug innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug annulliert wird
- Du nicht mitfliegen durftest

Ist Dein Flug von der EU-Fluggastrechteverordnung umfasst?
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt in der Europäischen Union. Fliegst Du international – zum Beispiel in die USA oder nach Asien – können schnell Zweifel aufkommen, ob die EU-Fluggastrechte überhaupt auf Deinen Fall angewendet wird. In vielen Fällen lautet die Antwort – ja!
Damit Du EU Fluggastrechte geltend machen kannst, muss nämlich nur eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Dein Flug startet aus einem EU-Mitgliedstaat (nimmst Du mehrere Anschlussflüge, kommt es auf den ersten Flug an) oder
- Du fliegst mit einer Fluggesellschaft, deren Sitz sich in der EU befindet, aus einem Nicht-EU-Staat in einen EU-Staat
EU Fluggastrechte – wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe und Art Deiner Entschädigung hängt von zwei Faktoren ab:
- Welche Flugdistanz hat Dein Flug? (Nimmst Du einen oder mehrere Anschlussflüge, werden die Strecken addiert)
- Welche Verspätung hat Dein Flug? (Oder anders ausgedrückt: Wann ist Dein Flug am Zielflughafen angekommen vs. wann hätte er planmäßig ankommen sollen?)
Die EU-Fluggastrechteverordnung schreibt die folgenden Entschädigungen vor, gemessen an der Flugdistanz:
- Bis zu 1.500 km: 250 Euro
- 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro
Je länger sich Den Flug verzögert, desto mehr Rechte erhältst Du auch neben Entschädigungszahlungen. Bei Kurzstreckenflügen erhältst Du zum Beispiel bereits ab zwei Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke und Snacks und darfst E-Mails schreiben oder telefonieren.
Wartest Du mindestens fünf Stunden am Flughafen, weil sich Dein Flug verspätet oder annulliert wurde, kannst Du sogar den Flug ganz stornieren und den vollen Preis zurückverlangen.
Manchmal findet sich nicht direkt ein Flug am gleichen Tag, auf den Dich die Fluggesellschaft im Falle eines Ausfalls buchen kann. Kannst Du erst am nächsten Tag fliegen, muss Dir die Airline ein Hotel vor Ort und die Verpflegung (zum Beispiel Abendessen und Frühstück im Hotel) zahlen.
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